Ausschreibung zur 89. Internationalen Hegewald-Zuchtprüfung Iffezheim/Bühl vom 02. bis 05. Oktober 2024
Veranstalter | Verein Deutsch-Drahthaar e.V. - VDD - |
Durchführung | VDD e.V., Gruppe Baden |
Schirmherr | Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL |
Prüfungsleiter | Bernd Kreß, Im Bigarten 14, 79367 Weisweil, Tel: 0176 - 78583293 |
Stv. Prüfungsleiter |
Kurt Wurm, Ubbachstr. 15, 72294 Grömbach |
Stv. Prüfungsleiter |
Rolf Henner, Bergstr. 15, 66484 Dietrichingen |
Suchenzentrale | Galopprennbahn Iffezheim, Rennbahnstraße 16, 76473 Iffezheim |
Hegewaldkonto | Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau IBAN: DE43 6805 0101 0014 4498 46 BIC: FRSPDE66XXX Verwendungszweck: Hegewald 2024 |
Prüfungsordnung | VZPO Stand 2017, Hasenspur ist Pflichtfach. Die Rangfolge wird eingeteilt in: Hegewald (HW) bestanden, HW-Kriterien nicht erfüllt. HZP bestanden und nicht bestanden. Innerhalb der Hegewaldwertung errechnet sich die Rangfolge aus den Arbeitspunkten gemäß VZPO zuzüglich der Hälfte der für Form und Haarwert erlangten Punkte. Bei Punktgleichheit in der Hegewaldwertung erfolgt die Rangierung nach Leistungspunkten, Laut, Alter, außerhalb der Hegewaldwertung nach Laut, Alter. Hierbei wird nur der auf der „Hegewald“ bestätigte Laut gewertet. Die Hunde sollten bei der Suche am Mais abgerufen werden können. Gehorsam am Rehwild wäre vorteilhaft. |
Ausschlussgrund | Die landesrechtlichen Vorschriften des Baden-Württembergischen Jagdgesetzes sind zu beachten. Wer sich den besonderen Anordnungen des Prüfungsleiters und der Verbandsrichter nicht fügt, falsche Angaben bei der Nennung der Hunde macht oder dem Ansehen des Jagdgebrauchshundewesens schadet scheidet aus der Prüfung aus oder wird nicht zugelassen |
Zulassungsbedingungen
- Die Hunde müssen im Zuchtbuch des VDD oder in einem vom VDD und der FCI anerkannten ausländischen Zuchtbuch eingetragen sein.
- Sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet und aus Gründen des Tierschutzes kupiert sein.
- Sie müssen am oder nach dem 01.10.2022 gewölft sein.
- a) Eigentümer und Hundeführer müssen Mitglied im VDD sein.
b) Für die Nennung ist die Gruppe des Führers zuständig. Diese prüft die Erfüllung der Zulassungsbedingungen. Bei Vorliegen zwingender Gründe kann der Hegewaldtest in gegenseitigem Einvernehmen auch bei einer anderen Gruppe absolviert werden. - Vorleistungen – Mindestanforderungen
a) VJP Mindestpunktzahl 65; in den Fächern Hasenspur, Nasengebrauch und Suche mindestens das Prädikat "sehr gut" (9-11 Pkt.). Diese Bedingungen müssen auf einer VJP erbracht sein.
b) Die Hunde müssen im Rahmen eines Wasserübungstages der nennenden Gruppe erfolgreich auf Schussfestigkeit am Wasser, beim Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und beim Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer getestet sein (Hegewaldtest). Ausnahmen bedürfen der Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes.
c) Form- und Haarwert: mindestens "gut/gut", mit deutlichem Bart.
d) HD-frei und OC(D)-frei gemäß Art. 25,1 der VDD-Zuchtordnung.
e) Die Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit müssen im Sinne der aktuellen Zuchtordnung des VDD gegeben sein.
f) Hunde unter 15 Monate erhalten eine vorläufige Form- und Haarbewertung. Die endgültige kann nach Erreichen des Mindestalters auf einer Zuchtschau festgestellt werden. - Meldungen für Hunde aus dem Ausland außer USA, Canada:
a) Die Hunde werden über den heimischen Verein an den Hauptzuchtwart gemeldet
b) ihr Führer darf nicht in Deutschland wohnhaft sein
c) sie benötigen einen VJP-Nachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Prüfung
d) sie müssen im Wasser getestet sein auf: 1. Schussfest; 2. Verlorensuchen; 3. Stöbern mit Ente
e) sie müssen kupiert sein
f) sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein (Täto; Chip)
g) sie müssen den Härtenachweis oder eine Bestätigung der Raubwildschärfe haben
h) sie müssen HD-frei sowie OC(D)-frei und frei von zuchtausschließenden Mängeln sein
i) die Eltern- und Großelterntiere müssen HD-frei, OC(D)-frei (ausgewertet von Dr. Schunk, durch Führer/Eigentümer nachzuweisen) und frei von zuchtausschließenden Mängeln sein. Es erfolgt keine Zulassung zur Hegewald, wenn bei einem Ahnen auf seiner Ahnentafel eine Erbkrankheit bekannt ist. - Nennungsschluss mit Abgabe der gesammelten, vollständigen Nennungsunterlagen
a) für die DD-Gruppen ist Dienstag, der 13.08.2024 an das Zuchtbuchamt des VDD.
Herrn Rainer Kress, Alte Schulstraße 2, 79367 Weisweil
Folgende Unterlagen müssen abgegeben werden:
- das aktuelle, leserliche Formblatt1 Stand 2019-1 des JGHV (www.jghv.de)
- das Hegewaldnennformular (zum DOWNLOAD)
- eine Kopie der Ahnentafel
- Kopien von VJP und HZP Zeugnissen
- Härtenachweis
- HD- und OC(D)-Bescheinigung
- falls vorhanden ED-Bescheinigung
- Für Baden-Württemberg wird ein Entenbuch benötigt. Das Entenbuch wird von der Gruppe Baden bereitgestellt.
Der Führer hat mit der Nennung den Antrag für das Entenbuch ausgefüllt abzugeben.
Den Antrag findet man unter: www.hegewald24.de
Es werden nur Nennungen angenommen, bei denen alle hier aufgeführten Unterlagen vorliegen.
Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.
b) Für Hunde aus dem Ausland ist Samstag, der 27.07.2024.
Die Nennungsunterlagen müssen über die jeweilige DD-Weltverbandsgruppe gesammelt in schriftlicher Form per Post an den Hauptzuchtwart des VDD Herrn Werner Elflein, Altenberg 5, 96106 Ebern-Heubach gesendet werden.
Bei den Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen bis zu denen ALLE Nennungsunterlagen vorliegen müssen. Nachnennungen sind nicht möglich! - Nenngeld in Höhe von 180,00 € ist bis zum 13.08.2024 fällig und von den Gruppen gesammelt auf das Hegewaldkonto zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld.
- Bei der Anmeldung in Iffezheim sind im Original vorzulegen:
- Ahnentafel des Hundes
- Impfpass mit Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung bzw. für Hunde aus dem Ausland der Nachweis entsprechender Voraussetzungen
gemäß den Richtlinien der Europäischen Union
- HD-Bescheinigung / OC(D)-Bescheinigung
- Härtenachweis
- Gültiger Jagdschein des Hundeführers nach § 3,4 a der VZPO - Eine Kopie aller vorhandenen HZP Zeugnisse ist abzugeben. (Die Leistungen auf den bereits abgelegten Herbstzuchtprüfungen werden im Falle des Nichtbestehens bei der Hegewald für die Zuchttauglichkeit herangezogen).
- Ein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters besteht nicht! Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von den Hundeführern bzw. ihren Hunden verursacht werden. Die Teilnehmer haben ihre Hunde eigenverantwortlich durch eine (Jagd-)Haftpflicht-, Unfall- bzw. Tierlebensversicherung abzusichern.
- Schleppwild ist in einwandfreiem Zustand vom Hundeführer mitzubringen. Im Einzelfall kann Hundeführern Schleppwild (Fasan, Kaninchen) gestellt werden. Der Bedarf muss mit Abgabe der Nennung angemeldet werden.
- Flinte und Schrotmunition werden von der Suchenleitung im Feld und am Wasser gestellt. Am Wasser schießen nur von der Suchenleitung eingeteilte Personen.
- Die Gruppenumlage in Höhe von 2,00 Euro je Mitglied ist bis zum 01.06.2024 auf das Hegewaldkonto zu überweisen.
- Verbandsrichter sind von den Gruppen nach der Anhaltsformel (Mitgliederzahl / 100 + Hundenennungen / 1,5) / 2 bis zum 27.07.2024 an den Hauptzuchtwart des VDD zu melden.
Die Verbandsrichter sollen erfahren und körperlich in der Lage sein, den hohen Anforderungen einer Hegewaldzuchtprüfung zu entsprechen. Die Meldung hat als Liste aller Richter mit voller Postanschrift und Richternummer sowie Mobilfunknummer zu erfolgen, aus der von hinten gestrichen wird, wenn weniger Richter als geplant eingesetzt werden können. Die Gruppen informieren die nicht berücksichtigten Verbandsrichter nach der Gruppenbildungssitzung am 31.08.2024
Verein Deutsch-Drahthaar e.V., Christoph Heimes, 1. Vorsitzender Prüfungsleiter
VDD Gruppe Baden, Bernd Kreß, Prüfungsleiter